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Informationen zum GDB/GDS, Sozialem und Behörden

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Das Portal VSBInfo stellt Ihnen umfassende Informationen zu den Versorungsmedizinischen Grundsätzen, Sozialrechtlichen-Fragen, Krankheiten und Behörden zur Verfügung.

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Hintergrund


Für Betroffene und Angehörige ist es oftmals nicht einfach und nachvollziehbar, welche Rechte und Möglichkeiten ihnen zustehen. Dies zu vereinfachen ist unsere Mission.

Beliebte Beiträge

Hier finden Sie die beliebtesten Artikel und Ratgeber unseres Portals.

GDS- und GDB-Tabelle

Wichtige Infos Und Details Zur Basis Der Versorgungsmedizinischen Grundsätze.

GDB Für Mehrere Krankheiten

Liegen mehrere Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vor, so wird der Grad der Behinderung nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen festgestellt. Eine einfache Addierung der GDB ist nicht möglich.

Einen „Verschlimmerungsantrag“ stellen

Wenn ihr Zustand sich zu verschlimmern scheint, dann sollten Sie nicht zu lange warten, um weitere Hilfe zu beantragen. Je früher Sie eine medizinische Stellungnahme zu Ihrer Erkrankung erhalten, desto schneller und effektiver kann die Behandlung und Förderung sein. Zögern Sie nicht – nutzen Sie jetzt den Exazerbationsantrag!

Welche Krankheiten führen zu einer Schwerbehinderung?

Schwere Krankheiten wie Herzkrankheiten und Diabetes können die Lebensqualität eines Menschen stark beeinträchtigen. Möchten Sie wissen, welche Krankheiten als schwere Behinderungen gelten und welchen dazugehörigen GdB/GdS-Wert inne haben?

Die Politik zur Versorgungsmedizin in Deutschland


„Die VersMedV soll nun auf eine moderne, besser einzelfallbestimmte und gerechte Teilhabeorientierung ausgerichtet werden. Mit dieser Neuausrichtung werden die langjährigen Forderungen von Menschen mit Behinderungen und deren Verbänden umgesetzt. Diese Ausrichtung ist überdies eine Maßnahme des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention. In anderen sozialmedizinischen und sozialrechtlichen Bereichen ist das Teilhabeprinzip bereits seit
Jahren umgesetzt.“

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)