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Versorgungsmedizinische Grundsätze

Versorgungsmedizinische Grundsätze – wichtige Hilfen beim Bestimmen des Behinderungsgrades

Bei den sogenannten „versorgungsmedizinischen Grundsätzen“ handelt es sich um eine Auflistung mit medizinischen Befunden, anhand derer der Grad der Behinderung eines Menschen eingeordnet bzw. festgelegt werden kann. Wer beispielsweise wissen möchte, ob ihm ein Schwerbehindertenausweis zusteht, kann sich anhand der entsprechenden Angaben – im ersten Schritt – oft eine Einschätzung seiner individuellen Situation erlauben. Hieraus ist dann möglicherweise auch schon ersichtlich, ob dem Betroffenen weitere Ansprüche zustehen.

Viele Fragen rund um besagte Ansprüche und die Einordnung der individuellen Situation eines Menschen können über die versorgungsmedizinischen Grundsätze beantwortet werden. Immerhin liegt es auf der Hand, dass beispielsweise die Entscheidung, ob ein eingeschränkter Mensch zu 100 Prozent oder „nur“ zu 80 Prozent als behindert gilt, nicht geschätzt werden kann. Die entsprechenden Grundsätze legen fest, dass jeder gleich behandelt und auf Basis einer einzigen Grundlage eingeteilt wird.

Standardisierte Grundsätze – dennoch bleiben Fragen

Wer sich ein wenig mit den versorgungsmedizinischen Grundsätzen auseinander setzt und erkennt, dass (selbstverständlich) jeder Mensch anders ist, bemerkt schnell, dass es extrem schwerfällt, hier auf den ersten Blick eine klare Einordnung zu treffen.

Aber: unterschiedliche Beschwerden können durch die unterschiedlichsten Krankheitsbilder hervorgerufen werden und wiederrum auch andere Beschwerden zur Folge haben. Daher ist es wichtig, zu wissen, in welchem medizinischen Bereich der versorgungsmedizinischen Grundsätze überhaupt recherchiert werden muss. Einem Laien, der sich in der Vergangenheit noch nicht mit den entsprechenden Tabellen und Auflistungen befasst hat, dürfte genau das sehr schwerfallen. Oder anders: nur dann, wenn genaue Klarheit darüber herrscht, wo die Ursache des entsprechenden Problems liegt, kann auch eine klare Einteilung getroffen werden.

Gleichzeitig ist es auch wichtig, die Intensität der Beschwerden richtig zu bestimmen. Die versorgungsmedizinischen Grundsätze arbeiten hier mit den Begriffen „leicht“, „mittelgradig“ und „schwer“. Doch was bedeutet dies eigentlich für den Betroffenen, der seine Beschwerden möglicherweise anders einschätzt als ein unbeteiligter Dritter? Gerade bei dieser Art der Einteilung kommt es immer wieder zu Streitigkeiten, die nicht selten sogar vor Gericht ausgetragen werden.

Ein weiteres Problem: nicht alle Beschwerden, die grundlegend dazu berechtigen würden, einen Behindertenausweis zu beantragen, sind auch in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen vermerkt. Trotz zahlreicher Anpassungen im Laufe der letzten Jahre gibt es immer wieder Betroffene, die hier auf das Einschätzungsvermögen anderer vertrauen müssen, die dann wiederrum eine Einteilung vornehmen, die möglichst fair sein soll. Hier werden die jeweiligen Beschwerden dann mit bereits vorliegenden Standards verglichen, um dann eine letztendliche Entscheidung treffen zu können.

Wichtig: die versorgungsmedizinischen Grundsätze reichen nicht aus!

Damit der Behindertengrad eines Menschen fundiert bestimmt werden kann, braucht es jedoch noch mehr als die versorgungsmedizinischen Grundsätze. Auch die Beiratsbeschlüsse spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle.

Mit ihrer Hilfe können die jeweils vorliegenden Beschwerden noch besser eingeschätzt und eingeordnet werden. Sie stellen dementsprechend eine wichtige Ergänzung zu den versorgungsmedizinischen Grundsätzen dar. Unter anderem wird in ihrem Zusammenhang auch auf die Probleme mit Hinblick auf die finale Einordnung eingegangen.

Nur in den allerseltensten Fällen findet eine Einschätzung ohne die besagten Beiratsbeschlüsse statt. Das komplette System ist zu komplex, um hier ausschließlich nach den Standards der versorgungsmedizinischen Grundsätze vorgehen zu können.

Was können Menschen tun, wenn sie nicht mit der Einordnung einverstanden sind?

Wer über seinen Behindertengrad (auf Basis der versorgungsmedizinischen Grundsätze und der Beiratsbeschlüsse) informiert wurde und hiermit nicht einverstanden ist, kann sich unter anderem dazu entschließen, entweder einen neuen Antrag zu verschicken oder Widerspruch einzulegen. In einigen Fällen hilft den Betroffenen nur noch der Weg über das Gericht.

Manchmal reicht jedoch auch der erwähnte Widerspruch schon aus, um ein Statement zu setzen und eine Neubewertung in Gang zu bringen.

Eine Frage, die in diesem Zusammenhang für die Betroffenen oft über allem steht, ist: „Ist eine Neubewertung denn all der Mühe wert?“. Die Antwort: ja! Wenn im Zuge der Neubewertung tatsächlich herauskommt, dass der Schwerbehindertengrad im Zusammenhang mit dem ersten Antrag zu niedrig angesetzt wurde, kann dies für die Betroffenen weitreichende Folgen haben. Immerhin ist es – je nach Grad – unter anderem möglich, von einer früheren Rente, einem besonderen Kündigungsschutz und weiteren Vorteilen zu profitieren.

Eine festgestellte Schwerbehinderung bedeutet dementsprechend bei Weitem nicht „nur“, einen entsprechenden Ausweis mitführen zu dürfen, sondern ist mit zahlreichen anderen Details verbunden, die keineswegs vernachlässigt werden sollten. Besonders interessant sind hier oft auch die Verbindungen zwischen den versorgungsmedizinischen Grundsätzen und dem Entschädigungsrecht, von dem beispielsweise Opfern von Gewalt und Krieg profitieren können.

Zusammenfassung: Was sind die versorgungstechnischen Grundsätze und welchen Einfluss haben sie auf das Leben der Betroffenen?

Wer damit beginnt, die Inhalte der versorgungstechnischen Grundsätze zu studieren, erkennt schnell, dass es sich hierbei um ein breitgefächertes Feld handelt, das jedoch bei Weitem nicht alle Krankheitsbilder berücksichtigt. Daher müssen auch heutzutage noch viele Einschätzungen in diesem wichtigen Bereich weitestgehend individuell vorgenommen werden.

Grundsätzlich gilt:

  • Mit den versorgungstechnischen Grundsätzen wird festgelegt, welchen Behindertengrad ein Mensch erhält.
  • Die entsprechende Einteilung wird in 10er Schritten vorgenommen.
  • Die Entscheidungen über einen bestimmten Behindertengrad sind nicht in Stein gemeißelt, sondern können angefochten werden.
  • Die Einteilung in einen bestimmten Behindertengrad ist mit vielen weiteren Details – wie zum Beispiel manchmal mit einem erhöhten Kündigungsschutz – verbunden.
  • Wer einen festgelegten Behindertengrad anfechten möchte, kann hierzu auch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.