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Wie berechnet man den GDB für mehrere Krankheiten?

Angesichts zunehmender Gesundheitsprobleme ist es für den öffentlichen Sektor wichtig, über genaue Schätzungen der globalen Krankheitslast (Global Disease Burden – GDB) verschiedener Krankheiten zu verfügen. Diese Schätzungen können bei der Entscheidungsfindung in Bezug auf die Ressourcenzuweisung und die öffentliche Gesundheitspolitik helfen. Eine Möglichkeit, die GDB zu berechnen, ist die mathematische Modellierung, bei der Daten aus epidemiologischen Studien, Sterberaten und anderen Quellen verwendet werden, um die Auswirkungen verschiedener Krankheiten auf die Bevölkerung weltweit zu schätzen.

Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, ist der GdB durch Kombination aller Beeinträchtigungen zu ermitteln.

Wir erläutern den Prozess der kombinierten Bewertung von Mehrfachbehinderungen. Personen mit langfristigen Gesundheitsproblemen, die ihre Teilhabe an der Gesellschaft beeinträchtigen, können als behindert eingestuft werden.

Die Art der Funktionseinschränkung einer Person ist der entscheidende Faktor, nicht die Diagnose.

Entscheidend ist letztlich immer, wie sich Gesundheitsstörungen auf die Fähigkeit der Menschen auswirken, am täglichen Leben teilzunehmen. Sie ist unabhängig von irgendwelchen Krankheiten oder Leiden. Es kommt nicht nur auf die Diagnose an, sondern auch darauf, wie sehr die Krankheit jemanden im Vergleich zu einem gesunden Menschen in seinem täglichen Leben einschränkt.

Der Grad der Behinderung, der die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt, wird in 10-er-Schritten gemessen und als Grad der Behinderung (GdB) bezeichnet. Für jede Funktionseinschränkung wird eine Bewertung vorgenommen. Maßstab sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, festgehalten in der Versorgungs-Medizin-Verordnung.

Eine Feststellung sollte nur getroffen werden, wenn die Behinderung mindestens 20 % beträgt.

Beurteilung von Mehrfachbehinderungen in ihrer Gesamtheit

Es ist nicht ungewöhnlich, dass mehrere gesundheitliche Probleme gleichzeitig auftreten. Die Herausforderung besteht also darin, alle individuellen Behinderungen zu bewerten. Dies ist eine häufige Quelle der Frustration für die Betroffenen.


„Liegen mehrere Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vor, so wird der Grad der Behinderung nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen festgestellt.“

–Quelle: § 152 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX

Letztlich zählt die Gesamtheit aller funktionellen Behinderungen. GdB-Werte haben zwar keine eigenständige Bedeutung, zeigen aber an, wie schwerwiegend gesundheitliche Probleme sind, wenn mehrere von ihnen gleichzeitig auftreten. Nach ständiger Rechtsprechung werden sie bei der Ermittlung des GdB vollständig berücksichtigt.

Einzelne Werte können nicht addiert werden

Ausgangsfaktor für die Berechnung des Gesamt-GdB ist die schwerste individuelle Beeinträchtigung (Hauptbehinderung). Danach muss festgestellt werden, ob und wie stark andere Funktionsbeeinträchtigungen das Ausmaß der Behinderung verstärken. Es wird kein individueller Wert aufaddiert. Auch andere mathematische Modelle sind nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) unzulässig.

Ein GdB von 10 wird nicht anerkannt

Im Falle einer Funktionsbeeinträchtigung, die sich erheblich auf eine andere auswirkt, kann eine Erhöhung der Entschädigung als außergewöhnlicher Umstand betrachtet werden.

Im Allgemeinen führen leichte gesundheitliche Beeinträchtigungen, die einen GdB von 10 ergeben, nicht zu einer höheren Gesamtbewertung der Behinderung. Das BSG stellt fest, dass dies auch dann der Fall ist, wenn mehrere kleinere gesundheitliche Probleme vorliegen. Danach ist es möglich, viele Einzelwerte von 10 zu haben, die bei der Berechnung des Gesamt-GdB ausgeschlossen werden.

Zusätzliche Funktionsbeeinträchtigungen erhöhen nicht unbedingt den Gesamtinvaliditätsgrad

Komplizierter wird die Situation, wenn zusätzlich zu einer führenden Funktionsbeeinträchtigung eine oder mehrere gesundheitliche Beeinträchtigungen mit einem GdB von mindestens 20 vorliegen.

Das BSG hat hier einen Leitsatz aufgestellt. Andere gesundheitliche Belastungen führen nicht automatisch zu einer Erhöhung des GdB-Wertes. Daraus ergibt sich, dass die Addition von GdB-Werten von mindestens 20 nicht immer zu einer Erhöhung des Gesamt-GdB um mindestens 10 Punkte führt. 

Umfassende Betrachtung aller einzelnen Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung ihrer Zusammenhänge

Es ist wichtig, immer alle Behinderungen zu berücksichtigen. Das Gericht nimmt diese Beurteilung auf der Grundlage des Sachverhalts vor und kann dabei auch anerkannte Erfahrungssätze berücksichtigen. In jedem einzelnen Fall kommt es darauf an, wie die Beschränkungen zusammenwirken.

Beispielsweise können sich verschiedene Gesundheitsprobleme auf denselben Lebensbereich auswirken. Ein Beispiel: Wenn das Gehen bereits durch eine schwere Hüftarthrose erheblich behindert wird, macht eine leichtere Funktionsstörung der Lendenwirbelsäule keinen großen Unterschied in Bezug auf die Behinderung. Dies kann auch bei Herz- und Lungenerkrankungen der Fall sein, die beide die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Ist eine der Störungen bereits so schwerwiegend, dass die andere nicht ins Gewicht fällt, sollte der GdB nicht oder nur geringfügig erhöht werden.

Wenn bestimmte Bedingungen auftauchen, die andere Aspekte des Lebens beeinträchtigen, gibt es keine Überschneidungen. So kann zum Beispiel die Kommunikationsfähigkeit zusätzlich zu den Bewegungsstörungen durch den Hörverlust beeinträchtigt sein.


Sich verstärkende Wechselwirkung

Bei der Beurteilung der Situation sollte auch berücksichtigt werden, ob sich die einzelnen Behinderungen gegenseitig verstärken.

Um dies festzustellen, muss ermittelt werden, ob sich die funktionellen Einschränkungen gegenseitig negativ beeinflussen. Wenn Sie zum Beispiel sowohl eine Kniegelenksdysfunktion als auch eine Lendenwirbelsäulenfehlfunktion haben, sollte dies bestätigt werden. Wenn es den Knien an Beweglichkeit und Kraft mangelt und es nicht möglich ist, den schlechten Zustand des Rückens durch sie auszugleichen, dann werden sich beide Behinderungen gegenseitig negativ beeinflussen.

Wenn eine Person sowohl Seh- als auch Hörbehinderungen hat, kann man sagen, dass dies eine negative Auswirkung der individuellen Störungen ist. Im Gegensatz dazu lehnte es ein Gericht ab, eine Wechselwirkung zu bestätigen, wenn die Person eine Behinderung der Ohren und eine leichte Beeinträchtigung des Rumpfes hatte.

Prüfung der Expertenmeinungen

Alles in allem ist es ein komplizierter Prozess, die individuellen Funktionseinschränkungen zu bewerten, und der Gesamt-GdB hängt immer von den persönlichen Umständen ab.

Die zuständige Behörde dokumentiert ihre vollständige Bewertung in einem Gutachten. In dem Dokument wird erwähnt, wie die Beeinträchtigungen quantifiziert wurden und welcher Gesamt-GdB sich daraus ergibt. Es ist immer empfehlenswert, einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen.