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GdB-Antrag: Feststellung durch das Versorgungsamt

Den Grad der Behinderung, kurz auch GdB genannt, stellt das zuständige Versorgungsamt beziehungsweise das Landesamt für soziale Dienste fest. Viele Menschen mit Behinderung sind vor der ersten Beantragung verunsichert und wissen nicht, wie die Feststellung des GdB abläuft. In diesem Artikel erfahren Sie, wie eine solche Antragsstellung abläuft und was es dabei zu beachten gibt.

Wie läuft der „Erstantrag zur Feststellung der Schwerbehinderung nach dem SGB IX“ ab?

Um den GdB und damit die Feststellung einer Schwerbehinderung zu erhalten, müssen Menschen mit Behinderung einen Antrag an das Versorgungsamt stellen. Dieser Antrag muss schriftlich vorgenommen werden. Nach einer gegebenenfalls medizinischen Prüfung leitet das zuständige Versorgungsamt die Unterlagen an den ärztlichen Dienst weiter. Dieser beurteilt  den GdB und setzt die Merkzeichen der Behinderung fest. Den abschließenden Bescheid erlässt das Versorgungsamt.

Gegen diesen Bescheid können die Antragsteller/innen Widerspruch einlegen. Meist ist hier eine gesetzliche Frist von vier Wochen vorgesehen. Im Falle eines Widerspruchs sollten Sie diesen entsprechend begründen. Auch der Wunsch zu anderen Merkzeichen und einem abweichenden GdB sind mit Begründungen möglich.

Wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag zur Feststellung des GdB muss stets schriftlich und beim jeweiligen Versorgungsamt erfolgen. Welches Versorgungsamt zuständig ist, können die Antragsteller/innen online herausfinden, wie zum Beispiel auf der Homepage des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.

Viele Versorgungsämter stellen die Formulare für die Antragsstellung zum Download bereit. Diese können Sie dann ausdrucken, ausfüllen und mit den entsprechenden Dokumenten beim jeweiligen Amt einreichen.

Kann ich den Antrag online stellen?

Menschen mit Behinderung müssen für die Antragsstellung nicht zwingend vor Ort sein. Es ist bei vielen Versorgungsämtern möglich, den Antrag online auszufüllen. Ein solcher Online-Antrag wird in den Bundesländern Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie im Saarland, in Berlin und in Brandenburg angeboten.

Meist ist vorab eine kostenlose Registrierung auf dem Portal der Versorgungsämter notwendig. Je nach Bundesland können Sie den Antrag dann teilweise oder gar vollständig online ausfüllen und einreichen.

Wie fülle ich den Antrag richtig aus?

Menschen mit Behinderung können den Antrag entweder auf der Seite des Versorgungsamtes herunterladen, vor Ort abholen sowie telefonisch oder schriftlich nach ihm verlangen. Das Ausfüllen ist gar nicht so schwer, wie es zunächst scheint. Neben Angaben zu ihrer Person machen die Antragssteller/innen auch Erläuterungen zu ihren Erkrankungen oder den EinschränkungenDafür sind keine medizinischen Fachbegriffe notwendig. Wenn möglich, ist es natürlich sinnvoll, Befunde des Arztes beizulegen. Dies ist jedoch kein Muss.

Auf dem Antrag geben die Personen außerdem an, welche Merkzeichen ihrer Behinderung entsprechen. So steht die Abkürzung „aG“ beispielsweise für „außergewöhnlich gehbehindert“. Die Erläuterungen finden die Antragssteller/innen auf den Formularen. Zum Schluss ist es noch wichtig, aktuelle und ehemalige behandelnde Ärzte einzutragen, sodass das Amt Kontakt mit den Medizinern aufnehmen kann.

Wichtig ist, dass Sie nur vollständig ausgefüllte Anträge einreichen und alles benennen, was Sie geltend machen möchten. Es empfiehlt sich auch, die Gesundheitsstörungen zu nummerieren, den Antrag für die eigenen Unterlagen zu kopieren und sich gegebenenfalls Zusatzurlaub beim Arbeitgeber zu sichern.

Hilfestellungen bieten die Randnummern, die jeweils mit Erklärungen versehen sind. Wer den Antrag nicht alleine ausfüllen möchte, kann sich beim Versorgungsamt einfinden und diesen vor Ort gemeinsam mit einem/r Mitarbeiter/in ausfüllen. Auch entsprechende Verbände bieten hier ihre Unterstützung an.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

In der Regel dauert es etwa drei Monate, bis Sie eine Antwort vom Versorgungsamt erhalten. Es ist sinnvoll, die Befunde direkt beizulegen, sollten Ihnen diese vorliegen. Die Antragsstellung gelingt dann schneller, weil das Amt diese nicht bei Ihrem Arzt anfordern muss. Antragssteller/innen können sich diese Befunde vorab gezielt von den Fachärzten, Rehas und Kliniken herausgeben lassen.

Erstanträge für den Schwerbehindertenausweis

Für den Erstantrag des Schwerbehindertenausweises sollten Sie die folgenden Unterlagen und Dokumente vorab besorgen und dem Antrag beifügen:

  1. Ein ärztliches Gutachten
  2. Aktuelle Krankenhausberichte
  3. Etwaige Reha Unterlagen
  4. Kurabschlussgutachten, sofern vorhanden
  5. Facharztbriefe, sofern vorhanden