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Schwerbehindertenrecht in Deutschland

Unter das Schwerbehindertenrecht fallen in Deutschland alle Regeln rechtlicher Natur, die sich mit Menschen mit Schwerbehinderung auseinandersetzen. Dazu zählen allerdings nicht die Regelungen des Bundesversorgungsgesetzes, denn dieses beschäftigt sich nur mit Gesetzen für Personen, die sich durch eine militärische Ausübung Schäden zugezogen haben. Somit fallen unter das Schwerbehindertenrecht nur Gesetze für Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr. Ab diesem Grad gilt ein Mensch in Deutschland als schwerbehindert.

In welchen Gesetzen finden sich die Rechte von Schwerbehinderten?

In der Bundesrepublik sind die Gesetze für das Recht von Menschen mit Schwerbehinderung in dem zweiten Teil des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) festgeschrieben. Diese Regelungen gelten seit dem 1. Juli 2001. Der erste Teil dieses Gesetzbuches befasst sich hingegen mit den Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohten Menschen.

Welchem Zweck dient das Schwerbehindertenrecht?

Das Bundessozialgericht möchte mit dem Schwerbehindertenrecht Betroffene schützen und diesen ein selbstbestimmtes sowie gleichberechtigtes Leben ermöglichen. Darunter fällt die Akzeptanz innerhalb der Gesellschaft genauso wie die Beseitigung möglicher Benachteiligungen, die im Alltag entstehen. Aus diesem Grund gibt es im Schwerbehindertenrecht Regelungen über den Nachteilsausgleich, der eine Reihe an relativen Vorteilen für schwerbehinderte Menschen mit sich bringt, also an Ausgleichen, die ohne das Vorliegen einer Schwerbehinderung Vorteile wären.

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Mit dem Nachteilsausgleich sollen Nachteile, die sich durch eine Schwerbehinderung ergeben, durch Vorteile ausgeglichen werden. Es gibt sowohl festgeschriebene Regeln zum Nachteilsausgleich als auch solche, die auf freiwilliger Basis stattfinden. So ermöglichen beispielsweise Inhaber/innen von Schwimmbädern, Kinos und Museen Ermäßigungen für Menschen mit einer Behinderung. Hinzu kommen gesetzliche Regelungen, wie etwa das Parken auf einem Behindertenparkplatz oder im eingeschränkten Halteverbot, das kostenlose oder vergünstigte Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Ein Schwerbehindertenausweis allein reicht jedoch nicht aus, um einen Nachteilsausgleich geltend zu machen. Hier müssen je nach Ausgleich unterschiedliche Gegebenheiten zutreffen. Zum Parken auf einem Behindertenparkplatz ist beispielsweise zusätzlich ein blauer Parkausweis nötig.

Was bedeutet „Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen“?

Menschen, die einen GdB von mindestens 30 haben, aber noch unterhalb eines Grads von 50 liegen und somit nicht als schwerbehindert gelten, können sich gleichstellen lassen. Das ermöglicht die Agentur für Arbeit. Der Zweck dahinter ist, dass solche Menschen auch mit ihrer Behinderung einen Arbeitsplatz finden oder behalten können. Stellt die Agentur für Arbeit die Antragsstellerin oder den Antragssteller gleich, erhalten sie oder er dieselben Nachteilsausgleiche wie ein Mensch mit Schwerbehinderung. Einzige Ausnahmen bilden hier der Zusatzurlaub, die kostenlosen Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie die Altersrente für Schwerbehinderte. Diese Ausgleiche stehen einer gleichgestellten Person nicht zu.

Welche Ämter kümmern sich um die Umsetzung des Schwerbehindertenrechts?

Es gibt eine Reihe an Ämter, die sich um die Umsetzung des Schwerbehindertenrechts kümmern. Zum einen ist es in der Regel das Versorgungsamt, welches den GdB sowie die Merkzeichen festlegt, zum anderen das Integrationsamt, welches vor allem berufliche Aspekte des Schwerbehindertenrechts prüft. Des Weiteren spielt aber auch die Agentur für Arbeit innerhalb der Gleichstellung eine Rolle und die Sozialgerichte, vor denen schwerbehinderte Menschen ihr Recht einklagen können, sollte beispielsweise das Widerspruchsverfahren keine klärende Lösung herbeigeführt haben.