Zum Inhalt springen

Das menschliche Verdauungswerk kann – sicherlich ohne Übertreibung – als „Wunderwerk“ bezeichnet werden. Ein Blick auf die Liste der Krankheiten und Beschwerden, die hier für die betreffenden Patienten aktuell werden können, zeigt, welche Organe bzw. welche Bereiche des Körpers hier involviert sind.

Anhand der folgenden Auflistung soll ersichtlich werden, inwieweit sich die entsprechenden Symptome in einer Einordnung in einen bestimmten GdS widerspiegeln können. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um einen Auszug. Die komplette Liste an möglichen Beschwerden und Krankheiten ist länger.

Verschiedene Speiseröhrenkrankheiten

Erkrankungen im Bereich der Speiseröhre können in unterschiedlichen Varianten daherkommen. Besonders weitverbreitet sind hierbei die sogenannten Divertikel. Hierbei handelt es sich – vereinfacht ausgedrückt – um Ausstülpungen, die die Betroffen in fortgeschrittenen Stadien in der Nahrungsaufnahme behindern können. Wirken sich besagte Divertikel stark auf das Allgemeinbefinden aus, kann sich dies in einem GdS von bis zu 40 niederschlagen.

Auch im Zusammenhang mit anderen Erkrankungen der Speiseröhre, wie zum Beispiel den Stenosen, wird im Wesentlichen beurteilt, wie stark der Patient (vor allem in der Nahrungsaufnahme) eingeschränkt ist.

Einige Speiseröhrenkrankheiten können auch andere Organe beeinflussen. Dieser Aspekt ist im Zuge einer GdS Einordnung selbstverständlich auch zu berücksichtigen.

Magen- und Darmkrankheiten

Auch im Falle von Magen- und Darmkrankheiten gilt, dass es in erste Linie wichtig ist, den Allgemeinzustand, etwaige Beeinträchtigungen und Auswirkungen auf andere Organe zu bewerten. Besonders weitverbreitet sind hier unter anderem der Reizmagen und die chronische Gastritis. Beide werden in der Regel mit einem GdS von 0 bis 10 bedacht.

Aufgrund der modernen medizinischen Maßnahmen können Beschwerden im Bereich der Magen- und Darmkrankheiten jedoch glücklicherweise oft gemildert werden. Dies gilt unter anderem auch im Zuge einer Totalentfernung des Magens. Wenn jedoch hierdurch auch der Kräfte- und Ernährungszustand des Patienten maßgeblich negativ beeinflusst wird, schlägt sich dies oft in einem GdS zwischen 40 und 50 nieder.

Tumorentfernungen im Bereich der Verdauungsorgane

Wie in so gut wie allen anderen Körperarealen können auch im Bereich der Verdauungsorgane bösartige Tumore wachsen. Bevor dem jeweiligen Patienten hier jedoch ein GdS zugedacht werden kann, ist es wichtig, eine Heilbewährungsdauer von mehreren Jahren abzuwarten.

Danach kann eine fundierte Einschätzung der Gesamtsituation und der Beeinträchtigungen erfolgen.

Hämorrhoiden

Hämorrhoiden sind in der Bevölkerung weit verbreitet und oft die Folge von langem Sitzen im Alltag. Manchmal verursachen sie keine Beschwerden, so dass sie im Zuge einer Einordnung in einen GdS nicht berücksichtigt werden müssen. Kommt es jedoch immer wieder zu Entzündungen, stärkeren Blutungen und Thrombosierungen ist ein GdS von 20 keine Seltenheit.

Einschränkungen im Bereich des Afters

Aftermuskelschwächen, der Funktionsverlust des Afters und Fisteln sind nur einige der Beschwerden, die in diesem – durchaus empfindlichen Bereich – eine Rolle spielen können. Der jeweilige GdS ist im Wesentlichen von den Einschränkungen und den Schmerzen der Betroffenen im Alltag abhängig.

Auch die psychische Belastung darf in diesem Zusammenhang nicht unterschätzt werden. Immerhin sorgen Beschwerden, wie zum Beispiel die bereits erwähnte Afterschließmuskelschwäche, oft dafür, dass es zu einem unwillkürlichen Stuhlabgang kommen kann. Je nach Ausprägung fällt es dann schwer, einem klassischen Alltag nachzugehen.

Chronische Hepatitis

Die chronische Hepatitis gehört zu den Krankheiten im Bereich der Verdauungsorgane, die mit einem vergleichsweise hohen GdS einhergehen können. Gerade dann, wenn es immer wieder zu einer starken, entzündlichen Aktivität kommt, ist ein GdS von 70 nicht selten.

10.1 Speiseröhrenkrankheiten 

Traktionsdivertikel je nach Größe und Beschwerden
0 – 10

Pulsionsdivertikel
 
 ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Größe und Beschwerden0 – 10
 mit erheblicher Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Auswirkung auf den Allgemeinzustand20 – 40

Funktionelle Stenosen der Speiseröhre (Ösophagospasmus, Achalasie)
 
 ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme0 – 10
 mit deutlicher Behinderung der Nahrungsaufnahme20 – 40
 mit erheblicher Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, häufige Aspiration50 – 70
 Auswirkungen auf Nachbarorgane (z.B. durch Aspiration) sind zusätzlich zu bewerten. 

Organische Stenose der Speiseröhre (z.B. angeboren, nach Laugenverätzung, Narbenstenose, peptische Striktur)
 
 ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Größe und Beschwerden0 – 10
 mit deutlicher Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Auswirkung (Einschränkung der Kostform, verlängerte Essdauer)20 – 40
 mit erheblicher Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes50 – 70

Refluxkrankheit der Speiseröhre
 
 mit anhaltenden Refluxbeschwerden je nach Ausmaß10 – 30
 Auswirkungen auf Nachbarorgane sind zusätzlich zu bewerten. 

Anmerkung
 

Nach Entfernung eines malignen Speiseröhrentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten. GdS während dieser Zeit
 
 je nach Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes80 – 100

Speiseröhrenersatz
 
 Der GdS ist nach den Auswirkungen (z.B. Schluckstörungen, Reflux, Narben) jedoch nicht unter 20 zu bewerten. 

10.2 Magen- und Darmkrankheiten
Bei organischen und funktionellen Krankheiten des Magen-Darmkanals ist der GdS nach dem Grad der Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes, der Schwere der Organstörung und nach der Notwendigkeit besonderer Diätkost zu beurteilen. Bei allergisch bedingten Krankheiten ist auch die Vermeidbarkeit der Allergene von Bedeutung.

10.2.1 Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwürsleiden (chronisch rezidivierende Geschwüre, Intervallbeschwerden)
 
 mit Rezidiven in Abständen von zwei bis drei Jahren0 – 10
 mit häufigeren Rezidiven und Beeinträchtigung des Ernährungs- und Kräftezustandes20 – 30
 mit erheblichen Komplikationen (z.B. Magenausgangsstenose) und andauernder erheblicher Minderung des Ernährungs- und Kräftezustandes40 – 50

Anmerkung
 

Nach einer selektiven proximalen Vagotomie kommt ein GdS nur in Betracht, wenn postoperative Darmstörungen oder noch Auswirkungen des Grundleidens vorliegen.
 

Chronische Gastritis (histologisch gesicherte Veränderung der Magenschleimhaut)
0 – 10
Reizmagen (funktionelle Dyspepsie)0 – 10
Teilentfernung des Magens, Gastroenterostomie 
 mit guter Funktion, je nach Beschwerden0 – 10
 mit anhaltenden Beschwerden (z.B. Dumping-Syndrom, rezidivierendes Ulcus jejuni pepticum)20 – 40
Totalentfernung des Magens 
 ohne Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes je nach Beschwerden20 – 30
 bei Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes und/oder Komplikationen (z.B. Dumping-Syndrom)40 – 50

Anmerkung
 

Nach Entfernung eines malignen Magentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.
 
GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren nach Entfernung eines Magenfrühkarzinoms50
GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren nach Entfernung aller anderen malignen Magentumoren je nach Stadium und Auswirkung auf den Allgemeinzustand80 – 100

Anmerkung
 

10.2.2 Chronische Darmstörungen (irritabler Darm, Divertikulose, Divertikulitis, Darmteilresektion)
 
 ohne wesentliche Beschwerden und Auswirkungen0 – 10
 mit stärkeren und häufig rezidivierenden oder anhaltenden Symptomen (z.B. Durchfälle, Spasmen)20 – 30
 mit erheblicher Minderung des Kräfte- und Ernährungszustandes40 – 50

Anmerkung
 

Angeborene Motilitätsstörungen des Darmes (z.B. Hirschsprung-Krankheit, neuronale Dysplasie)
 
 ohne wesentliche Gedeih- und Entwicklungsstörung10 – 20
 mit geringer Gedeih- und Entwicklungsstörung30 – 40
 mit mittelgradiger Gedeih- und Entwicklungsstörung50
 mit schwerer Gedeih- und Entwicklungsstörung60 – 70

Kurzdarmsyndrom im Kindesalter
 
 mit mittelschwerer Gedeih- und Entwicklungsstörung50 – 60
 mit schwerer Gedeih- und Entwicklungsstörung (z.B. Notwendigkeit künstlicher Ernährung)70 – 100

Anmerkung
 

Colitis ulcerosa, Crohn-Krankheit (Enteritis regionalis)
 
 mit geringer Auswirkung (geringe Beschwerden, keine oder geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, selten Durchfälle)10 – 20
 mit mittelschwerer Auswirkung (häufig rezidivierende oder länger anhaltende Beschwerden, geringe bis mittelschwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, häufiger Durchfälle)30 – 40
 mit schwerer Auswirkung (anhaltende oder häufig rezidivierende erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, häufige, tägliche, auch nächtliche Durchfälle)50 – 60
 mit schwerster Auswirkung (häufig rezidivierende oder anhaltende schwere Beschwerden, schwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, ausgeprägte Anämie)70 – 80
 Fisteln, Stenosen, postoperative Folgezustände (z.B. Kurzdarmsyndrom, Stomakomplikationen), extraintestinale Manifestationen (z.B. Arthritiden), bei Kindern auch Wachstums- und Entwicklungsstörungen, sind zusätzlich zu bewerten. 

Anmerkung
 

Zöliakie, Sprue
 
 ohne wesentliche Folgeerscheinungen unter diätetischer Therapie 20
 bei andauerndem, ungenügendem Ansprechen auf glutenfreie Kost (selten) sind – je nach Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands – höhere Werte angemessen. 

Nach Entfernung maligner Darmtumoren ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.
 
GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren 
 nach Entfernung eines malignen Darmtumors im Stadium (T1 bis T2) N0 M0 oder von lokalisierten Darmkarzinoiden50
 mit künstlichem After (nicht nur vorübergehend angelegt)70 – 80
GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren 
 nach Entfernung anderer maligner Darmtumoren wenigstens80
 mit künstlichem After (nicht nur vorgehend angelegt)100

Anmerkung
 

10.2.3 Bauchfellverwachsungen
 
 ohne wesentliche Auswirkung0 – 10
 mit erheblichen Passagestörungen20 – 30
 mit häufiger rezidivierenden Ileuserscheinungen40 – 50

10.2.4 Hämorrhoiden
 
 ohne erhebliche Beschwerden, geringe Blutungsneigung0 – 10
 mit häufigen rezidivierenden Entzündungen, Thrombosierungen oder stärkeren Blutungen20
Mastdarmvorfall 
 klein, reponierbar0 – 10
 sonst20 – 40

Afterschließmuskelschwäche
 
 mit seltenem, nur unter besonderen Belastungen auftretendem, unwillkürlichen Stuhlabgang10
 sonst20 – 40

Funktionsverlust des Afterschließmuskels wenigstens
50

Fistel in der Umgebung des Afters
 
 geringe, nicht ständige Sekretion 10
 sonst20 – 30

Künstlicher After
 
 mit guter Versorgungsmöglichkeit50
 sonst (z.B. bei Bauchwandhernie, Stenose, Retraktion, Prolaps, Narben, ungünstige Position)60 – 80

Bei ausgedehntem Mastdarmvorfall, künstlichem After oder stark sezernierenden Kotfisteln, die zu starker Verschmutzung führen, sind ggf. außergewöhnliche seelische Begleiterscheinungen zusätzlich zu berücksichtigen.
 

Anmerkung

10.3 Krankheiten der Leber, Gallenwege und Bauchspeicheldrüse
Der GdS für Krankheiten der Leber, der Gallenwege und der Bauchspeicheldrüse wird bestimmt durch die Art und Schwere der Organveränderungen sowie der Funktionseinbußen, durch das Ausmaß der Beschwerden, die Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes und die Notwendigkeit einer besonderen Kostform. Der serologische Nachweis von Antikörpern als Nachweis einer durchgemachten Infektion (Seronarbe) rechtfertigt allein noch keinen GdS.

10.3.1 Chronische Hepatitis
Unter dem Begriff „chronische Hepatitis“ werden alle chronischen Verlaufsformen von Hepatitiden zusammengefasst (früher: „chronische Hepatitis ohne Progression“ <chronisch-persistierende Hepatitis> und „chronische Hepatitis mit Progression“ <chronisch aktive Hepatitis>). Dazu gehören insbesondere die Virus-, die Autoimmun-, die Arzneimittel- und die kryptogene Hepatitis.

Die gutachtliche Beurteilung einer chronischen Hepatitis beruht auf dem klinischen Befund einschließlich funktionsrelevanter Laborparameter, auf der Ätiologie sowie auf dem histopathologischen Nachweis des Grades der nekro-inflammatorischen Aktivität (Grading) und des Stadiums der Fibrose (Staging). Zusätzlich sind engmaschige Verlaufskontrollen und die Beachtung der Differentialdiagnose erforderlich. Dies gilt auch für geltend gemachte Verschlimmerungen im Leidensverlauf. Der GdS und die Leidensbezeichnung ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle, wobei bereits übliche Befindlichkeitsstörungen – nicht aber extrahepatische Manifestationen – berücksichtigt sind.

Chronische Hepatitis
 
 ohne (klinisch-) entzündliche Aktivität
ehemals: chronische Hepatitis ohne Progression
20
 mit geringer (klinisch-) entzündlicher Aktivität
ehemals: chronische Hepatitis mit Progression, gering entzündliche Aktivität
30
 mit mäßiger (klinisch-) entzündlicher Aktivität
ehemals: chronische Hepatits mit Progression, mäßig entzündliche Aktivität
40
 mit starker (klinisch-) entzündlicher Aktivität
ehemals: chronische Hepatitis mit Progression, stark entzündliche Aktivität
je nach Funktionsstörung
50 – 70
 Alleinige Virus-Replikation („gesunder Virusträger“)
bei Hepatitis-C-Virus nur nach histologischem Ausschluss einer Hepatitis.
10

Bei Vorliegen eines histologischen Befundes gelten für die Virus-Hepatitiden folgende Besonderheiten:

Die histopathologische Bewertung der chronischen Virushepatitis umfasst die nekroinflammatorische Aktivität (Grading) und den Grad der Fibrose (Staging). Der GdS ergibt sich aus folgender Tabelle, wobei die genannten GdS-Werte die üblichen klinischen Auswirkungen mit umfassen. 

nekro-inflammatorische AktivitätFibrosenull – geringmäßigstarkgering202030mäßig304040stark506070

Anmerkung:
Die Auswertung des histologischen Befundes soll sich an dem modifizierten histologischen Aktivitätsindex (HAI) ausrichten. Eine geringe nekro-inflammatorische Aktivität entspricht einer Punktzahl von 1 bis 5, eine mäßige nekro-inflammatorische Aktivität einer Punktzahl von 6 bis 10 und eine starke nekro-inflammatorische Aktivität einer Punktzahl von 11 bis 18. Eine fehlende bzw. geringe Fibrose entspricht einer Punktzahl 0 bis 2, eine mäßige Fibrose der Punktzahl 3 und eine starke Fibrose einer Punktzahl von 4 bis 5.

Für die Virushepatitis C gelten bei fehlender Histologie im Hinblick auf die chemischen Laborparameter folgende Besonderheiten:
 ALAT-/GPT-Werte im Referenzbereich entsprechen bei nachgewiesener Hepatitis-C-Virus-Replikation einer chronischen Hepatitis ohne (klinisch-) entzündliche Aktivität 
 ALAT-/GPT-Werte bis zum 3-fachen der oberen Grenze des Referenzbereichs entsprechen einer geringen (klinisch-) entzündlichen Aktivität 
 ALAT-/GPT-Werte vom 3-fachen bis zum 6-fachen der oberen Grenze des Referenzbereichs entsprechen einer mäßigen (klinisch-) entzündlichen Aktivität 
 ALAT-/GPT-Werte von mehr als dem 6-fachen der oberen Grenze des Referenzbereichs entsprechen einer starken (klinisch-) entzündlichen Aktivität 
Diese Bewertungen sind nur zulässig, wenn sie sich in das klinische Gesamtbild des bisherigen Verlaufs einfügen. 

Anmerkung
 

10.3.2 Fibrose der Leber ohne Komplikationen
0 – 10
Leberzirrhose 
 kompensiert 
       inaktiv30
       gering aktiv40
       stärker aktiv50
 dekompensiert (Aszites, portale Stauung, hepatische Enzephalopathie)60 – 100

Anmerkung
 

10.3.3 Fettleber (auch nutritiv-toxisch) ohne Mesenchymreaktion
0 – 10
Toxischer Leberschaden 
 Der GdS ist je nach Aktivität und Verlauf analog zur chronischen Hepatitis oder Leberzirrhose zu beurteilen. 

Anmerkung
 

Zirkulatorische Störungen der Leber (z.B. Pfortaderthrombose)
 
 Der GdS ist analog zur dekompensierten Leberzirrhose zu beurteilen. 

Nach Leberteilresektion ist der GdS allein davon abhängig, ob und wieweit Funktionsbeeinträchtigungen verblieben sind.
 

10.3.4 Nach Entfernung eines malignen primären Lebertumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit 100
 

Nach Lebertransplantation ist eine Heilungsbewährung abzuwarten (im Allgemeinen zwei Jahre); GdS während dieser Zeit 100. Danach selbst bei günstigem Heilungsverlauf unter Berücksichtigung der erforderlichen Immunsuppression wenigstens 60
 

Anmerkung
 

10.3.5 Primäre biliäre Zirrhose, primäre sklerosierende Cholangitis
 
 GdS ist je nach Aktivität und Verlauf analog zur chronischen Hepatitis oder Leberzirrhose zu beurteilen. 

Gallenblasen- und Gallenwegskrankheiten (Steinleiden, chronisch rezidivierende Entzündungen)
 
 mit Koliken in Abständen von mehreren Monaten, Entzündungen in Abständen von Jahren0 – 10
 mit häufigeren Koliken und Entzündungen sowie mit Intervallbeschwerden20 – 30
 mit langanhaltenden Entzündungen oder mit Komplikationen40 – 50

Angeborene intra- und extrahepatische Transportstörungen der Galle (z.B. intra-, extrahepatische Gallengangsatresie), metabolische Defekte (z.B. Meulengracht-Krankheit)
 
 ohne Funktionsstörungen, ohne Beschwerden0 – 10
 mit Beschwerden (Koliken, Fettunverträglichkeit, Juckreiz), 
       ohne Leberzirrhose20 – 40
       mit Leberzirrhose50
       mit dekompensierter Leberzirrhose60 – 100
 Folgezustände sind zusätzlich zu bewerten. 

Verlust der Gallenblase ohne wesentliche Störungen
0
bei fortbestehenden Beschwerden wie bei Gallenwegskrankheiten 

Nach Entfernung eines malignen Gallenblasen-, Gallenwegs- oder Papillentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit
 
 bei Gallenblasen- und Gallenwegstumor100
 bei Papillentumor80

10.3.6 Chronische Krankheit der Bauchspeicheldrüse (exkretorische Funktion) je nach Auswirkung auf den Allgemeinzustand, Häufigkeit und Ausmaß der Schmerzen
 
 ohne wesentlichen Beschwerden, keine Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes0 – 10
 geringe bis erhebliche Beschwerden, geringe bis mäßige Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes20 – 40
 starke Beschwerden, Fettstühle, deutliche bis ausgeprägte Herabsetzung des Kräfte- und Ernährungszustandes50 – 80

Nach teilweiser oder vollständiger Entfernung der Bauchspeicheldrüse sind ggf. weitere Funktionsbeeinträchtigungen (z.B. bei Diabetes mellitus, Osteopathie, oder infolge chronischer Entzündungen der Gallenwege, Magenteilentfernung und Milzverlust) zusätzlich zu berücksichtigen.

Nach Entfernung eines malignen Bauchspeicheldrüsentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit 100.