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Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen: Erkankungen und Versorgungsmedizinische Grundsätze

Beeinträchtigungen, die mit Hinblick auf versorgungstechnische Aspekte und in Bezug auf Erkrankungen und Beschwerden des Brustkorbs, der tieferen Atemwege und der Lungen interessant werden, können sich in den unterschiedlichsten Bereichen zeigen. Neben Brüchen spielen hier unter anderem auch Verwachsungen, die Folgen von Lungentransplantationen und chronische Krankheiten eine wichtige Rolle.

Allein schon anhand dieser beispielhaften Auflistung wird ersichtlich, wie vielseitig Beschwerden in diesem Bereich sein können. Manchmal sind die Einschränkungen so stark, dass mit ihnen sogar ein Schwerbehinderungsgrad einhergeht.

Brüche

Brüche im Bereich des Brustkorbs sind meist mit Unfällen verbunden. In der Regel heilen sie – bei einer entsprechenden Behandlung – gut aus. Es ist jedoch auch möglich, dass bleibende Schäden zurückbleiben.

Rippendefekte mit Brustfellschwarten

Bei einer Brustfellschwarte ist das Rippenfell verdichtet. Dies führt oft zu einer eingeschränkten Lungenkapazität und kann die Folge einer Rippenfellentzündung sein. Manche Rippendefekte bringen jedoch keine merklichen Einschränkungen mit sich. Ist der Defekt hingegen sehr ausgeprägt und zeigt sich das Krankheitsbild auch äußerlich, haben viele Betroffene Anspruch auf einen entsprechenden Behinderungsgrad.

Fremdkörper

Fremdkörper können sich sowohl im Lungengewebe als auch in der Brustkorbwand festsetzen. Hier stehen die Chancen auf eine Heilung jedoch tendenziell gut, so dass in vielen Fällen auf eine Einordnung auf der Basis von Behinderungsgraden verzichtet werden kann.

Chronische Bronchitis

Viele Menschen vergessen, dass auch eine Bronchitis chronisch werden und so das Leben der Betroffenen dauerhaft beeinflussen kann. Nicht immer ist die Erkrankung jedoch mit einem Behinderungsgrad verbunden.

Hierbei gilt:

Bronchitis, Lungenfunktion ist jedoch nicht dauerhaft beeinträchtigt0 Prozent
Lösen sich symptomhafte und symptomfreie Phasen ab, ist der Husten nicht allzu stark ausgeprägt und ist der Auswurf nicht besonders stark, bedeutet dies einen möglichen Behinderungsgrad von…0 bis 10 Prozent
Leidet der Betroffene unter einer schweren Form der Bronchitis, hustet stark (inklusive Auswurf), liegt der mögliche Behinderungsgrad in der Regel bei…20 bis 30 Prozent

Weitere Beschwerden und Krankheiten

Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der Einteilung „Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen“ um ein besonders breitgefächertes Spektrum. Unter anderem können hierbei:

  • eine dauernde Einschränkung der Lungenfunktion (in verschiedenen Schweregraden)
  • Lungentransplantationen (für eine finale Einordnung ist hier der Verlauf der Heilung zu beobachten)
  • Schlaf Apnoe (mit und ohne nasale Überdruckbeatmung)
  • Tuberkulose
  • Sarkoidose.

Als besonders charakteristisch im Bereich der Erkrankungen rund um den Brustkorb, der tieferen Atemwege und Lungen gilt hierbei, dass manche Krankheiten bzw. Beschwerden auch in Kombination miteinander auftreten können. Mit Hinblick auf die Einordnung des Behinderungsgrades gilt hierbei, dass die entsprechenden Schädigungsgrade miteinander aufaddiert werden. Die Grenze zur Schwerbehinderung (ab 50 Prozent) kann hier schnell überschritten werden.

Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen Versorgungsmedizinische Grundsätze /GDB-Tabelle

Bei chronischen Krankheiten der Bronchien und des Lungenparenchyms sowie bei Brustfellschwarten richtet sich der GdS vor allem nach der klinischen Symptomatik mit ihren Auswirkungen auf den Allgemeinzustand. Außerdem sind die Einschränkung der Lungenfunktion, die Folgeerscheinungen an anderen Organsystemen (z. B. Cor pulmonale) und bei allergisch bedingten Krankheiten auch die Vermeidbarkeit der Allergene zu berücksichtigen.

Anmerkung

8.1 Brüche und Defekte der Knochen des Brustkorbs (Rippen, Brustbein, Schlüsselbein)
 
 ohne Funktionsstörungen verheilt, je nach Ausdehnung des Defektes0 -10

Rippendefekte mit Brustfellschwarten
 
 ohne wesentliche Funktionsstörung0 -10
 bei sehr ausgedehnten Defekten einschließlich entstellender Wirkung20

Brustfellverwachsungen und -schwarten
 
 ohne wesentliche Funktionsstörung0 – 10

Fremdkörper im Lungengewebe oder in der Brustkorbwand
 
 reaktionslos eingeheilt0

8.2 Chronische Bronchitis, Bronchiektasen
 
 als eigenständige Krankheiten – ohne dauernde Einschränkung der Lungenfunktion,
leichte Form
(symptomfreie Intervalle über mehrere Monate, wenig Husten, geringer Auswurf)
0 -10
 schwere Form
(fast kontinuierlich ausgiebiger Husten und Auswurf, häufige akute Schübe)
20 – 30

Anmerkung
 

Pneumokoniosen (z.B. Silikose, Asbestose)
 
 ohne wesentliche Einschränkung der Lungenfunktion0 – 10

8.3 Krankheiten der Atmungsorgane mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion
 
 geringen Grades
das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bei mittelschwerer Belastung (z.B. forsches Gehen [5-6 km/h], mittelschwere körperliche Arbeit); statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung bis zu 1/3 niedriger als die Sollwerte, Blutgaswerte im Normbereich
20 – 40
 mittleren Grades
das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bereits bei alltäglicher leichter Belastung (z.B. Spazierengehen [3-4 km/h], Treppensteigen bis zu einem Stockwerk, leichte körperliche Arbeit); statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung bis zu 2/3 niedriger als die Sollwerte, respiratorische Partialinsuffizienz
50 – 70
 schweren Grades
Atemnot bereits bei leichtester Belastung oder in Ruhe; statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung um mehr als 2/3 niedriger als die Sollwerte, respiratorische Globalinsuffizienz
80 – 100

Anmerkung
 

8.4 Nach einer Lungentransplantation ist eine Heilungsbewährung abzuwarten (im Allgemeinen zwei Jahre); während dieser Zeit ist ein GdS von 100 anzusetzen. Danach ist der GdS selbst bei günstigem Heilungsverlauf unter Mitberücksichtigung der erforderlichen Immunsuppression nicht niedriger als 70 zu bewerten.
 

Nach Entfernung eines malignen Lungentumors oder eines Bronchialtumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten.
 
 GdS während dieser Zeit wenigstens80
 bei Einschränkung der Lungenfunktion mittleren bis schweren Grades90 – 100

Anmerkung
 

8.5 Bronchialasthma ohne dauernde Einschränkung der Lungenfunktion,
 
 Hyperreagibilität mit seltenen (saisonalen) und/oder leichten Anfällen0 – 20
 Hyperreagibilität mit häufigen (mehrmals pro Monat) und/oder schweren Anfällen30 – 40
 Hyperreagibilität mit Serien schwerer Anfälle50
Eine dauernde Einschränkung der Lungenfunktion ist zusätzlich zu berücksichtigen. 

Anmerkung
 

8.6 Bronchialasthma bei Kindern
 
 geringen Grades
(Hyperreagibilität mit seltenen (saisonalen) und/oder leichten Anfällen, keine dauernde Einschränkung der Atemfunktion, nicht mehr als sechs Wochen Bronchitis im Jahr)
20 – 40
 mittleren Grades
(Hyperreagibilität mit häufigeren und/oder schweren Anfällen, leichte bis mittelgradige ständige Einschränkung der Atemfunktion, etwa 2 bis 3 Monate kontinuierliche Bronchitis im Jahr)
50 – 70
 schweren Grades
(Hyperreagibilität mit Serien schwerer Anfälle, schwere Beeinträchtigung der Atemfunktion, mehr als 3 Monate kontinuierliche Bronchitis im Jahr)
80 – 100

Anmerkung
 

8.7 Schlaf-Apnoe-Syndrom (Nachweis durch Untersuchung im Schlaflabor)
 
 ohne Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen Überdruckbeatmung0 -10
 mit Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen Überdruckbeatmung20
 bei nicht durchführbarer nasaler Überdruckbeatmung50
Folgeerscheinungen oder Komplikationen (z.B. Herzrhythmusstörungen, Hypertonie, Cor pulmonale) sind zusätzlich zu berücksichtigen. 

Anmerkung
 

8.8 Tuberkulose
 
 Tuberkulöse Pleuritis
Der GdS richtet sich nach den Folgeerscheinungen.
 

Lungentuberkulose
 
 ansteckungsfähig (mehr als 6 Monate andauernd)100
 nicht ansteckungsfähig 
       ohne Einschränkung der Lungenfunktion0
       sonst je nach Einschränkung der Lungenfunktion. 

Anmerkung
 

8.9 SarkoidoseDer GdS richtet sich nach der Aktivität mit ihren Auswirkungen auf den Allgemeinzustand und nach den Auswirkungen an den verschiedenen Organen.Bei chronischem Verlauf mit klinischen Aktivitätszeichen und Auswirkungen auf den Allgemeinzustand ist ohne Funktionseinschränkung von betroffenen Organen ein GdS von 30 anzunehmen.