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Verfahren
Einleitung
Allgemeine Hinweise zum Verfahren nach dem SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -
Antrag
Der Feststellungsantrag ist beim örtlich zuständigen Versorgungsamt zu stellen.
Bescheid
Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie vom Versorgungsamt einen Bescheid.
Widerspruch
Gegen den Feststellungsbescheid können Sie Widerspruch einlegen!
Klage
Gegen einen Widerspruchsbescheid können Sie Klage erheben!
Klageverfahren
Das Verfahren vor dem Sozialgericht
Berufung
Das Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht
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