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Verfahren
Einleitung

Allgemeine Hinweise zum Verfahren nach dem SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -
 
Antrag

Der Feststellungsantrag ist beim örtlich zuständigen Versorgungsamt zu stellen.

 
Bescheid

Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie vom Versorgungsamt einen Bescheid.
 
Widerspruch

Gegen den Feststellungsbescheid können Sie Widerspruch einlegen!
 
Klage

Gegen einen Widerspruchsbescheid können Sie Klage erheben!
 
Klageverfahren

 Das Verfahren vor dem Sozialgericht
 
Berufung

Das Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht
 
Download

Laden Sie sich die komplette Verfahrensbeschreibung herunter!
 


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