|
Versorgungsmedizinische Grundsätze (VMG) 
Die VMG ersetzen - als Bewertungsmaßstab für Gesundheitsstörungen (Behinderungen und Schädigungsfolgen) - die Anhaltspunkte (AHP)! Ohne sie sind Verfahren im Schwerbehindertenrecht und im sozialen Entschädigungsrecht
nicht zu führen! Auch die VMG wurden wie die AHP für diese
Seiten "internetfähig" aufbereitet. Durch einen Klick auf das o.a. Logo gelangen
sie zu den VMG (mit der - schon von den AHP "gewohnten" -
Einschränkung, dass die zu den Anmerkungen pp weiterführenden Links nur
einem beschränkten Personenkreis - Angehörigen der Sozialgerichtsbarkeit
und der Versorgungsverwaltung - zugänglich gemacht werden dürfen).
Die zwischenzeitlich erfolgten Änderungen der VMG sind eingearbeitet!
|