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VmG - Anhaltspunkte
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2010
Versorgungsmedizinische Grundsätze

Versorgungsmedizinische Grundsätze (VMG)

 

Direkt zu den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen

 

 

 

Die VMG ersetzen - als Bewertungsmaßstab für Gesundheitsstörungen (Behinderungen und Schädigungsfolgen) - die Anhaltspunkte (AHP)! Ohne sie sind Verfahren im Schwerbehindertenrecht und im sozialen Entschädigungsrecht nicht zu führen!

Auch die VMG wurden wie die AHP für diese Seiten "internetfähig" aufbereitet. Durch einen Klick auf das o.a. Logo gelangen sie zu den VMG (mit der - schon von den AHP "gewohnten" - Einschränkung, dass die zu den Anmerkungen pp weiterführenden Links nur einem beschränkten Personenkreis - Angehörigen der Sozialgerichtsbarkeit und der Versorgungsverwaltung - zugänglich gemacht werden dürfen).

Die zwischenzeitlich erfolgten Änderungen der VMG sind eingearbeitet!

 


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