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2007
SG Stuttgart - S 6 SB 3212/06 - Urteil vom 27.03.2007
ImageBei Gesamtwürdigung des Leidenszustands eines behinderten Menschen, kann sich ergeben, dass eine Gleichstellung mit den ausdrücklich als außergewöhnlich gehbehindert bezeichneten Personen (Merkzeichen "aG") möglich ist, obwohl wesentliches Leiden "nur" die Amputation eines Unterschenkels ist.

 
SG Dortmund - S 3 SB 58/07 - Urteil vom 07.12.2007
ImageDa die Anhaltspunkte für die Gutachtertätigkeit keine Vorgaben für eine komplexe Funktionsstörung als Folge einer Kinderlähmung enthalten, ist eine Analog-Bewertung vorzunehmen. Wenn die Folgen der Kinderlähmung mehrere Organsysteme, schwerpunktmäßig das rechte Bein, den unteren Rücken und den rechten Fuß betreffen, ist es zweckmäßig diesen Beeinträchtigungskomplex unter dem Begriff des Nervenleidens zusammenzufassen. Damit sind insbesondere die verminderte Funktion des rechten Beines und die daraus resultierenden fehlstatischen Belastungen der Lendenwirbelsäule erfasst.
 
SG Landshut - S 15 VS 12/02 - Urteil vom 05.12.2007
ImageEine lymphatische Leukämie kann Schädigungsfolge sein, wenn der Soldat während seines Dienstes in gesundheitsgefährdendem Umfang mit ionisierender Strahlung in Kontakt gekommen ist. Beim Feuerleitgerät Deisswil VII ist zu beachten, dass dieses als störanfällig anzusehen ist mit der Folge, dass der bedienende Soldat häufig zu Reparaturarbeiten am offenen Gerät herangezogen wurde und damit in erhöhtem Maß Strahlungen ausgesetzt war. Es besteht deshalb wegen der Erkrankung Anspruch auf Versorgung, es sei denn die Bundeswehr kann nachweisen, dass konstruktionsbedingt eine Tätigkeit am jeweiligen Gerät bei eingeschalteter Hochspannung in der Nähe des unabgeschirmten Störstrahlers nicht möglich war und dass am abgeschirmten Gerät auftretende Ortsdosisleistungen einen Wert von 5 µSv/h nicht überschreiten konnten.
 
BSG - B 9/9a VG 3/06 R - Urteil vom 08.11.2007
ImageAuch ein erst 4 1/2-jähriges Kind kann Täter eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs i.S.d. OEG sein. Das OEG begrenzt die staatliche Entschädigungspflicht wegen der Folgen kindlicher Gewalttaten insoweit altersunabhängig allein mit dem Merkmal "vorsätzlich". Ein Kind im Alter von 4 1/2 Jahren ist in der Lage, bei einfachen Handlungsabläufen deren unmittelbaren Folgen ungefähr vorherzusehen.
 
BSG - B 9/9a SB 3/06 R - Urteil vom 08.11.2007
ImageIst der Rechtsstreit in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht nicht einfach und hat die Rechtssache in weiterem Sinne grundsätzliche Bedeutung, kommt eine Entscheidung allein durch den Berichterstatter auch dann nicht in Betracht, wenn die Beteiligten dieser Verfahrensweise zugestimmt haben (Revisionsurteil zu Urteil des LSG Hamburg vom 11.01.2006 - L 4 SB 14/05 -).
 
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