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Zur Frage, ob die pauschale Pflegezulage unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 2 S. 1 BVG auch dann zu erhöhen ist, wenn der Beschädigte aufgrund eines Arbeitsvertrages von seiner Ehefrau gepflegt wird, hat das BMGS seine bisherigen Bedenken zurückgestellt und sich dem Urteil des BSG vom 04.02.1998 - B 9 V 28/96 R - angeschlossen.
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