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LSG B-Br - L 13 SB 296/08 - Urteil vom 09.06.2011
ImageEin Lynch-Syndrom ist ein hereditäres non-polypöses Kolonkarzinom (HNPCC), bei dem eine gehäufte Assoziation zu synchronen oder metachronen Zweitkarzinomen besteht. Während bei den nicht heriditären Formen des Kolonkarzinoms nach einer Beobachtungszeit von fünf Jahren selten mit einem Rezidiv oder gar Zweittumor zu rechnen ist, muss beim Lynch-Syndrom von einer solchen Gefährdung in 45 % der Fälle ausgegangen werden. Auch unter Berücksichtigung der psychischen Belastung ist deshalb von einer "Entfernung anderer maligner Darmtumoren" im Sinne von Teil B Nr. 10.2.2 VMG auszugehen, die mit einem GdB von wenigstens 80 während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren zu bewerten ist.
 
LSG NRW - L 10 SB 74/10 - Urteil vom 08.06.2011
ImageEin Ausländer, der nicht in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft (pp) ist bzw. dort keinen Arbeitsplatz hat, hat keinen Anspruch auf Feststellung des GdB und von Nachteilsausgleichen, wenn diesem daraus keine konkreten inländische Rechtsvorteile entstehen. Eine rein abstrakte, theoretische Möglichkeit der Inanspruchnahme rechtlicher Vorteile im Inland genügt nicht, um die Durchbrechung des Territorialitätsprinzips zu rechtfertigen. 
 
LSG B-Br - L 13 SB 162/10 - Urteil vom 19.05.2011
ImageBei konventioneller Insulintherapie mit 2 x täglicher Gabe eines Mischinsulins mit stabiler bis zufriedenstellender Stoffwechsellage ist unter Berücksichtigung mehrerer täglicher Blutzuckermessungen ein GdB von 30 für den Diabetes mellitus angemessen. Bei einer intensivierteren Insulintherapie mit 3 x täglichen Insulininjektionen zu den Hauptzeiten sowie 2 x täglichen Insulininjektionen zu darüber hinausgehenden Zeitpunkten ist ein GdB von 40 gerechtfertigt. 
 
LSG B-Br - L 13 SB 32/11 - Urteil vom 19.05.2011
ImageNach § 102 Abs. 2 Satz 1 SGG gilt die Klage als zurückgenommen, wenn der Kläger das Verfahren trotz Aufforderung des Gerichts länger als drei Monate nicht betreibt. Für eine wirksame Betreibensaufforderung i.S. dieser Vorschrift genügt es nicht, dass das Sozialgericht den Kläger schlicht auffordert, die Klage zu begründen. Voraussetzung ist vielmehr, dass das Sozialgericht dargelegt, welche konkreten Mitwirkungshandlungen des Klägers erforderlich sind, um den Rechtsstreit entscheiden zu können, und zur entsprechenden Mitwirkungshandlung auffordert.
 
LSG B-Br - L 13 SB 49/11 - Urteil vom 12.05.2011
ImageFür die Amtsermittlung erstinstanzlicher Gerichte gelten die gleichen Anforderungen, die das Bundessozialgericht an die Sachverhaltsaufklärung durch die Landessozialgerichte stellt. Zur Aufklärung eines Sachverhalts in medizinischer Hinsicht bedarf es im gerichtlichen Verfahren regelmäßig der Einholung eines Sachverständigengutachtens, wobei sowohl im Hinblick auf das jeweilige medizinische Fachgebiet als auch im Hinblick auf die sozialmedizinischen Erfordernisse auf eine hinreichende Qualifikation und Erfahrung von Sachverständigen zu achten ist.
 
LSG B-Br - L 13 SB 337/09 - Urteil vom 12.05.2011
ImageDie Feststellung des Nachteilsausgleichs "aG" setzt voraus, dass die Gehfähigkeit so stark eingeschränkt ist, dass es dem Betroffenen unzumutbar ist, längere Wege zu Fuß zurückzulegen. Das ist nicht der Fall, wenn dem Betroffenen unter Zuhilfenahme von Unterarmgehstützen beidseits eine Gehstrecke von 150 Metern möglich ist, bis er wegen Schmerzen im linken Kniegelenk stehen bleiben muss.
 
LSG B-Br - L 13 SB 276/08 - Urteil vom 12.05.2011
ImageDie Feststellung des Nachteilsausgleichs "aG" setzt voraus, dass die Gehfähigkeit so stark eingeschränkt ist, dass es dem Betroffenen unzumutbar ist, längere Wege zu Fuß zurückzulegen. Das ist nicht der Fall, wenn der Betroffenen selber angibt, ihm sei eine Gehstrecke von 100 m möglich.
 
LSG S-A - L 7 SB 10/07 - Urteil vom 05.05.2011
ImageBei Kindern und Jugendlichen kann das Merkzeichens "H" eher als bei Erwachsenen gerechtfertigt sein, weil auch die Förderung der körperlichen und geistigen Entwicklung sowie die notwendige Überwachung zu den berücksichtigungsfähigen Hilfeleistungen gehört. Dies kann zur Folge haben, dass sich die Selbständigkeit des Betroffenen bereits durch den altersbedingten Reifeprozess so weit erhöht, dass eine Hilflosigkeit nach der Vollendung des 16. Lebensjahrs nicht mehr angenommen werden kann und eine wesentliche Verringerung des Hilfebedarfs anzunehmen ist.
 
LSG B-Br - L 13 SB 69/11 B ER - Beschluss vom 20.04.2011
ImageEine einstweilige Anordnung zur Regelung eines vorläufigen Zustandes setzt u.a. eine besondere Dringlichkeit voraus. Wird ein GdB von 50 begehrt und eine Eilbedürftigkeit mit dem besonderen Schutz schwerbehinderter Menschen im Arbeitsrecht sowie der Sorge um den Arbeitsplatz begründet, so reicht dies zur Begründung einer Eilbedürftigkeit nicht. Es besteht nämlich die Möglichkeit, einen Antrag auf Gleichstellung Behinderter mit schwerbehinderten Menschen zu stellen.
 
SG Düsseldorf - S 1 (28,31,3) VS 374/04 - Urteil vom 18.04.2011
ImageDie gesetzlichen Regelungen über die Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung und Schädigungsfolgen aufgrund Radarstrahlen sind durch den Bericht der Radarkommission vom 02.07.2003 konkretisiert und teilweise zu Gunsten der Versorgungsberechtigten erleichtert worden. Liegen die nach den Empfehlungen der Radarkommission geforderten Voraussetzungen vor und gelingt dem Versorgungsverpflichtetem der Gegenbeweis nicht, ist das Strahlungsleiden als Wehrdienstbeschädigung anzuerkennen.
 
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